Zulassungspflichtige Stoffe in Bauprodukten

Mehr und mehr Bauprodukte sind von der Zulassungspflicht für besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) betroffen. Zulassungspflichtig sind beispielsweise bestimmte Flammschutzmittel in Dämmstoffen, Weichmacher in PVC, Farben, Lacken, Kleb- und Dichtstoffen sowie einige schwermetallhaltige Pigmente.

Wichtig ist es für den Baustoffhersteller zu klären, ob es sich bei dem betreffenden Bauprodukt um ein Gemisch oder um ein Erzeugnis handelt, da die meisten Anforderungen des Chemikalienrechts nur für Gemische gelten. Gemische sind etwa Putze, Kleb- oder Dichtstoffe oder Zement. Erzeugnisse hingegen sind zum Beispiel Bodenbeläge, Dämmstoffplatten, Holzwerkstoffe oder Betonfertigteile.

Der Artikel „Erste Chemikalien in Bauprodukten zulassungspflichtig unter der Chemikalienverordnung REACH“ von Dr. Johanna Wurbs vom Umweltbundesamt gibt einen guten Überblick. In einer Tabelle am Ende des Dokuments ist eine Auswahl an besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) der Kandidatenliste sowie des Anhangs XIV aufgeführt, die in Bauprodukten enthalten sein könnten.

Bei weitergehenden Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter reach@kft.de.

Share This Post

Post Navigation