Wegen Verwaltungsgebühr – ECHA verliert vor Gericht

Das Gericht gab einem Unternehmen recht, das gegen eine Verwaltungsgebühr der ECHA klagte. Die ECHA hatte die Größe des besagten Unternehmens überprüft und festgestellt, dass deren Angabe über die Unternehmensgröße falsch war. Kleine und mittelständische Unternehmen müssen nämlich für die Bearbeitung von Zulassungsanträgen gemäß REACH weniger zahlen als große Unternehmen.

Im vorliegenden Fall forderte die ECHA von dem Unternehmen den fehlenden Betrag, und erhob zusätzlich eine Gebühr für den Mehraufwand an Verwaltung.
Das Gericht betonte in seinem Urteil, dass die ECHA sehr wohl die Unternehmensgröße überprüfen und bei falschen Angaben Gebühren nachfordern darf. Die Höhe der zusätzlich erhobenen Verwaltungsgebühr sei allerdings unangemessen. Diese dürfe sich nicht allein nach dem zusätzlichen Arbeitsaufwand bemessen, sondern müsse sich auch an der Höhe des Betrages orientieren, den das Unternehmen durch die Falschangabe eingespart hat. Die Verantwortlichen der ECHA verfolgten den Prozess mit Argusaugen. Denn im Dezember wollen sie die Gebühren neu verhandeln.

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