US EPA verbannt Dichlormethan aus Abbeizmitteln

Die US-amerikanische Umweltschutzbehörde EPA (Environmental Protection Agency) schlägt vor, die Produktion und Verwendung dichlormethanhaltiger Abbeizmittel für Privatpersonen zu verbieten und hat eine entsprechende Rechtsvorschrift unter Abschnitt 6 des Chemikaliengesetzes (Toxic Substances Control Act, TSCA) erarbeitet. Die Behörde wird den Entwurf in Kürze an das Office of Management and Budget (OMB) senden. Die EPA hat dazu eine Presseerklärung veröffentlicht.

 Dichlormethan ist ein hervorragendes Lösungsmittel für Harze, Fette, Kunststoffe und Bitumen und dient deshalb unter anderem als Abbeizmittel für Lacke und als Entfettungsmittel. Allerdings weiß man bereits seit längerem um die Gefährlichkeit der Substanz. Arbeiter, die der Substanz ausgesetzt sind, haben ein höheres Risiko an Krebs zu erkranken sowie neurologische und Leberfunktionsstörungen zu erleiden. Bereits unter Präsident Obama wurde daher ein entsprechender Gesetzesentwurf erarbeitet, dessen Verabschiedung aber auf die lange Bank geschoben wurde.

 Nachdem es in jüngster Vergangenheit durch die Anwendung von Dichlormethan immer wieder zu Todesfällen kam, starteten NGOs Kampagnen und forderten Baumärkte auf, den Verkauf dichlormethanhaltiger Abbeizmittel zu stoppen. Mit Erfolg: Just zwei Tage nach einem Treffen von EPA-Direktor Scott Pruitt mit Vertretern verschiedener NGOs und Familien, deren Angehörige an den Folgen von Dichlormethan-Erkrankungen starben, beschloss die EPA zu handeln und auf eine Neubewertung der Substanz zu verzichten. Interessenvertreter der chemischen Industrie (Halogenated Solvents Industry Alliance, HSIA) hatten eine solche Neubewertung gefordert.

 In der EU ist die Verwendung von Dichlormethan in Abbeizmitteln durch den Beschluss 455/2009/EG des Europäischen Parlaments am 6. Mai 2009 für Privatpersonen sowie für die gewerbliche Verwendung verboten. Ausgenommen hiervon bleibt die Industrie. Seit dem 6. Dezember 2012 müssen alle dichlormethanhaltigen Abbeizer, die rein industriell verwendet werden, dafür entsprechend gekennzeichnet sein. 

 Haben Sie mit gefährlichen Substanzen zu tun? Sichern Sie sich rechtlich ab und wenden sich bei Fragen gerne an uns unter reach@kft.de.

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