UN gibt neueste Empfehlungen für Gefahrguttransporte heraus

Die UN hat zum 20. Mal ihre Empfehlungen für Gefahrguttransporte überarbeitet und als Download zur Verfügung gestellt. Das Dokument dient Regierungen und internationalen Organisationen, die für die Sicherheit von Gefahrguttransporten verantwortlich sind, als Basis, um eigene Regelungen für den Transport gefährlicher Güter mit unterschiedlichen Transportmedien zu erarbeiten.

Die erste Ausgabe erschien bereits im Jahr 1956. Die Empfehlungen umfassen unter anderem Aspekte zur Gefahrgutklassifizierung und zur Verpackung von Gefahrgütern. Vorgestellt sind beispielsweise auch Muster der Gefahrzettel. Zudem sind Gefahrgüter mit der jeweils dazugehörigen UN-Nummer aufgelistet, Testverfahren angegeben sowie erforderliche Beförderungsdokumente genannt.

Die Empfehlungen werden in der Regel alle zwei Jahre überarbeitet. Damit möchte die UN global einheitliche Standards fördern. Nur so können Formalitäten verringert und der Wechsel zwischen verschiedenen Verkehrsträgern erleichtert werden, etwa das Umladen eines Seecontainers aus China auf die Eisenbahn in Deutschland.

Wer sehen will, dass sich in der aktuellen Version gegenüber der Vorgängerversion konkret verändert hat, kann dies anhand dieser pdf-Dokumente nachverfolgen.

Befördert ein Unternehmen Gefahrgut, muss es dafür nach §3 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) eine(n) Gefahrgutbeauftragte(n) bestellen. KFT bietet seinen Kunden diesen Service eines externen Gefahrgutbeauftragten an. Vielleicht möchten auch Sie einen slchen Service in Anspruch nehmen. Informieren Sie sich gerne unter gefahrgut@kft.de

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