Umfrage: Erzeugnis-Lieferanten beklagen Informationsdefizite bei SVHCs

Nicht einmal jedes zweite Unternehmen fühlt sich gut informiert, wenn es um die Präsenz von SVHC in ihren Erzeugnissen geht. Das ergab eine Online-Umfrage im Rahmen des paneuropäischen Projekts AskREACH, die zwischen Juni und September 2018 durchgeführt wurde. Befragt wurden 174 Erzeugnislieferanten in zwölf EU-Ländern, darunter 67 aus Frankreich, 50 aus Deutschland, 15 aus Schweden und 12 aus Tschechien. Sechs von zehn der an der Umfrage teilgenommenen Firmen sind kleine und mittelständische Unternehmen mit weniger als 250 Angestellten. Sie sind in den Branchen Textilien, Bekleidung, Schuhe und Accessoires sowie Elektronik und Haushaltsartikel tätig. Dass sich nur so wenige Unternehmen über die Anwesenheit von SVHC gut informiert fühlen, liegt daran, dass mehr als vier von zehn befragten Firmen gar keine geeignete IT-Lösung haben, um Informationen über SVHC zu sammeln und bei Bedarf vorzuhalten. Allerdings fordert genau dies Artikel 33 Absatz 2 der REACH-Verordnung. Der Artikel schreibt Unternehmen vor, Verbrauchern innerhalb von 45 Tagen zu antworten, falls diese Auskünfte über entsprechende Erzeugnisse wünschen. Diese Auskunftspflicht gilt, sofern die Konzentration des kritischen Stoffes im Erzeugnis 0,1 Massenprozent übersteigt. Fast die Hälfte der befragten Unternehmen hat bereits Informationsanfragen von Verbrauchern erhalten. Die französischen Firmen gaben an, im Schnitt mehr als 80 solcher Anfragen pro Monat zu bekommen. Gleichwohl sind die meisten wegen fehlender Informationen nicht in der Lage, diesbezüglich ihrer Gesetzespflicht nachzukommen und den Verbrauchern zu antworten. Genau hier setzt das im September 2017 gestartete Fünfjahresprojekt AskREACH an, das vom Umweltbundesamt koordiniert wird und bei dem 20 Partnerorganisationen aus 13 Ländern, darunter Regierungs- und Forschungseinrichtungen sowie NGOs involviert sind. Das Projekt möchte erreichen, dass Unternehmen Verbraucher über die Anwesenheit möglicher SVHCs informieren können, wenn diese anfragen – und zwar lückenlos entlang der gesamten Lieferkette. Im Rahmen des Projekts sind unter anderem zwei Kampagnen vorgesehen, die Verbraucher und Erzeugnis-Lieferanten EU-weit sensibilisieren sollen. Laut Umweltbundesamt sollen die Kampagnen Anfang dieses Jahres starten. Geplant ist unter anderem:

  • Ein Antwortformular, mit dem Unternehmen Verbraucheranfragen gemäß ihrer REACH-Auskunftspflicht effizient beantworten können.
  • Dass SVHC-Informationen künftig in einem Schritt in die europäische Datenbank (wird derzeit entwickelt) hochgeladen und bei Bedarf aktualisiert werden können.
  • Dass Unternehmen an die Aktualisierung ihrer Daten erinnert werden, wenn die REACH-Kandidatenliste erweitert wird.
  • Dass Verbraucher direkten Zugang zu Produktinformationen erhalten, sodass der Kundenservice in den jeweiligen Unternehmen entlastet wird.
  • Dass Unternehmen – anonyme – Statistiken zu Datenbankabfragen und Verbraucheranfragen einsehen können.
  • Ein IT-Tool, das die SVHC-Informationensweitergabe innerhalb der Lieferkette erleichtern soll.

Mehr Informationen erhalten Sie über den AskREACH-Übersichtsartikel des Umweltbundesamts (nur in deutsch) oder auf der AskREACH Website (nur in englisch). Wir sind mit den rechtlichen Rahmenbedingungen rund um die Verwendung von SVHCs vertraut. Fragen Sie uns unter reach@kft.de.

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