Tipps für nachgeschaltete Anwender

Die ECHA hat einen neuen Leitfaden “How to prepare a downstream user
chemical safety report” herausgegeben. Darin geben die Autoren nachgeschalteten Anwendern wertvolle Hinweise und Tipps, die beim Erstellen eines Stoffsicherheitsberichts zu beachten sind.

Ein solcher Stoffsicherheitsbericht ist unter Umständen dann erforderlich, wenn Sie als nachgeschalteter Anwender festgestellt haben, dass die Verwendung und/oder die Verwendungsbedingungen Ihres Stoffs als solchem oder in einem Gemisch nicht vom Expositionsszenario abgedeckt werden, das Sie von Ihrem Lieferanten erhalten haben. Welche Optionen Sie in einem solchen Fall haben und welche Ausnahmeregelungen gelten, erfahren Sie in den von der ECHA herausgegebenen Leitlinien für nachgeschaltete Anwender.

Sollten Sie also eine Produktanwendung planen, die nicht vom Expositionsszenario Ihres Lieferanten abgedeckt ist, sprechen Sie uns gerne an. Wir beraten Sie über die Optionen, wie Sie auf jeden Fall Rechtssicherheit für Ihr Geschäft erreichen: reach@kft.de.

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