Thailand: Neues Chemikaliengesetz nimmt Formen an

Thailand hat den ersten Entwurf eines Chemikaliengesetzes veröffentlicht. Mit dem neuen System zur Registrierung und Klassifizierung von Stoffen setzt das Land künftig auf einen Ansatz nach dem Vorsorge-Prinzip.

Mit dem neuen Gesetz werden auch die Organe und Ausschüsse neu definiert, die das Chemikalienmanagement überwachen sollen. So wird es einen nationalen Ausschuss geben, der vom Premierminister oder dessen Stellvertreter geleitet wird; er soll mindestens einmal jährlich einen nationalen Bericht erstellen. Ein weiterer Ausschuss (Chemiekalienbewertungsausschuss) bewertet die Stoffe und teilt sie in Kategorien ein. Zudem werden Fachkomitees für das Chemikalienmanagement in den Bereichen Landwirtschaft, Gesundheitswesen, Industrie und andere Chemikalien eingerichtet.

Das Gesetz sieht ferner die Schaffung einer nationalen Chemikalienagentur vor. Sie soll die Ausschüsse unterstützen und ein Informationszentrum für Chemikalien einrichten mit dem Ziel, Informationen über Stoffe und deren sichere Handhabung und Entsorgung zu sammeln.

Nach dem neuen Entwurf werden die Stoffe nach drei Kategorien eingeteilt:

  • Liste 1: Stoffe mit geringem Risiko: Unternehmen müssen die Kriterien für Import/Export, Produktion, Transport/Lagerung und Entsorgung/Recycling erfüllen.
  • Liste 2: Stoffe mit hohem Risiko: Für deren Verwendung benötigen Unternehmen eine Lizenz, die sechs Jahre lang gültig ist.
  • Liste 3: verbotene Stoffe: Jegliche Verwendung – Ausnahmen sind Verwendungen in Forschung und Entwicklung – ist verboten; hierunter fallen auch Stoffe, die produktionsbedingt in geringen Mengen vorkommen.

Für die Einstufung ist der Chemikalienbewertungsausschuss zuständig. Allerdings nennt der Entwurf keine Kriterien, nach denen die Einteilung erfolgen soll. Das neue Einstufungssystem soll das alte System ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes ablösen. Wann das Gesetz jedoch in Kraft tritt, ist noch offen.

Aktuell existiert in Thailand ein vorläufiges Chemikalieninventar. Ein abschließendes Inventar wird für 2020 erwartet. Stoffe, die nicht im Inventar aufgeführt sind, müssen Unternehmen künftig bewerten lassen, bevor sie diese auf den Markt bringen. Allerdings sind viele Punkte noch offen, etwa Details zum Registrierungsprozess für neue Stoffe und wie mit vertraulichen Geschäftsinformationen (CBI) umzugehen ist.

Erst im April dieses Jahres wurde Thailands Hazardous Substance Act (in Thai), das bereits seit 1992 den Umgang mit chemischen Stoffen regelt, überarbeitet. Dabei ging es um die Vereinfachung von grenzüberschreitenden Transporten.

Das aktuell gültige HSA unterscheidet vier Kategorien, in die Industriechemikalien einzuteilen sind:

  • Typ 1: Harmlose Stoffe. Für die Produktion sowie den Im- und Export dieser Stoffe sind keine Lizenzen, Zulassungsbescheinigungen oder behördliche Meldungen erforderlich.
  • Typ 2: Stoffe, von denen ein geringes Maß an Gefährdung ausgeht. Unternehmen müssen die Produktion sowie den Im- und Export dieser Stoffe den Behörden melden. Sie müssen spezifische Kriterien erfüllen und eine Zulassungbescheinigung vorweisen.
  • Typ 3: Stoffe mit erhöhtem Gefährdungspotenzial. Unternehmen benötigen für die Produktion sowie den Im- und Export dieser Stoffe eine Genehmigung und eine Zulassungsbescheinigung.
  • Typ 4: Für Mensch und Umwelt gefährliche Stoffe, deren Produktion, Im- und Export verboten sind.

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