Der europäische Gerichtshof zwingt Deutschland, die im Jahr 2009 erlassene Spielzeugrichtlinie (2009/48/EG, ABl. L 170, 1) anzuerkennen. Bislang richtete sich Deutschland nach dem früheren Standard der EU (88/378/EWG, ABl. L 187, 1) – mit dem Argument, dass die dort aufgeführten Grenzwerte für Blei, Barium, Antimon, Arsen und Quecksilber den Kindern…