Die EU-Kommission wird Anhang XVII der REACH-Verordnung ergänzen und die Verwendung von Diisocyanaten einschränken. Am 16. September hat die EU-Kommission der Welthandelsorganisation (WTO) die vorgeschlagene Beschränkung mitgeteilt. Die Beschränkung wird voraussichtlich Ende 2019/Anfang 2020 in Kraft treten. Für Diisocyanate gilt dann die neue Konzentrationsobergrenze von 0,1 Gewichtsprozent. Das heißt, Polyurethanschäume (PU) – diese werden aus Diisocyanaten...