Ab dem 1. Juni 2015 gilt für die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen ausschließlich die CLP-Verordnung. Sie ersetzt die zurzeit noch gültigen Richtlinien „Dangerous Substances Directive“ (DSD) für gefährliche Stoffe sowie die „Dangerous Preparations Directive“ (DPD) für Gemische. Mit der CLP-Verordnung kommen einige Neuerungen auf Sie zu: etwa…