Die ECHA hat die CoRAP-Liste (Community Rolling Action Plan) aktualisiert. Demnach planen 19 EU-Mitgliedstaaten, in den nächsten drei Jahren 100 Stoffe zu bewerten. In der Liste sind alle Stoffe aufgeführt, die im Rahmen der REACH-Verordnung zu bewerten sind. Unter anderem steht dort, warum der betreffende Stoff zu evaluieren ist, wann…
Die ECHA-Verantwortlichen stufen synthetisch hergestellte Kieselsäure als Nanomaterial ein; damit muss die Substanz entsprechend der REACH-Verordnung in den Aktionsplan („Community Rolling Action Plan“ – CoRAP) aufgenommen und neu bewertet werden. In ihrem Schreiben verlangt die ECHA unter anderem von den Herstellern Daten bereitzustellen zu besonderen physiko-chemischen Eigenschaften sowie die Durchführung…
Die ECHA hat den fortlaufenden Aktionsplan der Gemeinschaft verabschiedet. Demzufolge sollen von 2015 bis 2017 insgesamt 134 Substanzen bewertet werden – im laufenden Jahr sind es 48 Substanzen. Verantwortlich für die Stoffbewertung sind die einzelnen EU-Mitgliedstaaten. In Deutschland obliegt diese Aufgabe den drei Bundesoberbehörden: der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin…
In diesem Aktionsplan („Community Rolling Action Plan“ – CoRAP) sind alle Substanzen aufgeführt, die im Rahmen der REACH-Verordnung bewertet werden müssen. Der Plan wird regelmäßig aktualisiert und kann hier heruntergeladen werden. Er enthält nützliche Informationen darüber, warum der betreffende Stoff zu bewerten ist, wann diese Bewertung erfolgt und welche Behörde…