Die EU-Kommission plant, die Biozidprodukteverordnung (BPR) zu ändern und die Laufzeit des Prüfprogramms für alte Wirkstoffe abermals zu verlängern. Unklar ist noch der Zeitraum der Fristverlängerung; im Gespräch sind drei bis fünf Jahre. Nach aktueller Rechtslage sind die Behörden gemäß BPR verpflichtet, das Prüfprogramm bis zum 31. Dezember 2024 abzuschließen….
Ab sofort können sich Interessierte Programm, Videoaufzeichnungen und Präsentationen vom diesjährigen Biocides Stakeholders‘ Day herunterladen. Rund 200 Teilnehmer aus 23 Ländern, darunter Experten von der ECHA, der EU-Kommission und der Industrie, trafen sich Anfang September in Helsinki, besprachen Fallstudien und teilten Erfahrungen, die einzelne Unternehmen bereits mit der EU Biozidprodukteverordnung…
Die für Biozide zuständigen EU-Behörden haben eine Liste als Orientierungshilfe herausgegeben, in der in situ generierte Wirkstoffe sowie auslösende Substanzen aufgeführt sind, die Bestandteil des Prüfprogramms sind. Das Dokument klärt darüber auf, wie in situ erzeugte aktive Substanzen zu identifizieren und zu benennen sind. In situ generierte Wirkstoffe sind Wirkstoffe,…
Am 1. September 2015 ist Stichtag. Ab diesem Zeitpunkt dürfen nur noch Biozidprodukte vermarktet werden, deren aktive Stoffe sowie deren Hersteller oder Importeure in der Artikel-95-Liste aufgeführt sind. Dies gilt auch für Biozidprodukte, die als Vorläufersubstanz zur in situ Herstellung eines Biozidwirkstoffs vermarktet werden. Was Sie als Betroffener sicherstellen sollten:…
Diese Liste ist ein wesentlicher Bestandteil des Artikels 95 Abs. 2 der Biozidprodukte-Verordnung. In der Liste sind Wirkstoffe dokumentiert und bestimmten Produkttypen zugeordnet. Darüber hinaus enthält sie die Namen der Wirkstoffproduzenten sowie der Hersteller von Produkten, die solche Wirkstoffe enthalten. Die neue Biozidprodukte-Verordnung gilt seit dem 1. September 2013. Sie…