Südkorea: Durchführungsverordnungen und Leitlinien für Biozide

Das südkoreanische Umweltministerium hat Durchführungsverordnungen und Leitlinien für Biozide veröffentlicht. Das neue Biozidgesetz soll am 1. Januar 2019 in Kraft treten. Das Ministerium hat dies im Rahmen eines dreiseitigen Dokuments angekündigt (nur in Koreanisch).

Die mehr als 200 Seiten umfassenden Dokumente sind in Koreanisch und enthalten Informationen für Antragsteller,

  • die sie beim Ausfüllen und Vorbereiten der Dossiers unterstützen sollen.
  • was sie bezüglich Datenübermittlung und -genehmigung beachten müssen.
  • welche Prüfmethoden anzuwenden sind.
  • in welchen Fällen Ausnahmen bei Tests gelten.
  • wie bei Bioziden mit geringem Risiko zu verfahren ist.
  • welche Anforderungen an die Kennzeichnung gestellt werden.
  • welche Strafgebühren ihnen bei Vergehen drohen.

Für Unternehmen besonders interessant dürften die Dokumente sein, in denen es um die Datenanforderungen bei der Zulassung von Biozidwirkstoffen und Biozidprodukten geht.

Laut Ministerium sollen die Regeln alle drei Jahre überprüft werden.

Gerne beantworten wir Ihre Fragen unter biocides@kft.de.

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