Strengere Richtlinien für Waschmittelkapseln

Ab Juni gelten für wasserlösliche Kapseln, die Flüssigwaschmittel enthalten, neue Vorgaben. Die EU-Kommission hatte die Richtlinien (EU-Verordnung 1297/2014) als Ergänzung zur CLP-Verordnung EU 1272/2008 in einem Eilverfahren verabschiedet, nachdem sich Unfälle häuften. Vor allem Kinder unter zwei Jahren verwechseln die bunten Kapseln mit Süßigkeiten und Fruchtsäften und verschlucken die Waschmittel.

Mediziner berichten von mehr als 17.000 Vergiftungsfällen in den Jahren 2012 und 2013 allein in den USA. Da die Kapseln inzwischen auch in Deutschland auf dem Markt sind, warnt das Bundesinstitut für Risikobewertung vor den handlichen Kapseln.

Die neue Verordnung verlangt von den Herstellern unter anderem alternative Verpackungen: Diese dürfen beispielsweise nicht transparent sein; ferner sollen dem Verpackungsmaterial unschädliche Bitterstoffe beigefügt werden, die Kinder davon abhalten, den Inhalt zu verschlucken.

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