Sicherheitshinweise für Gefahrstoffe aktualisiert

Stoffe und Gemische, die entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) als gefährlich einzustufen sind, sind gemäß CLP-Verordnung mit gesetzlich definierten Etiketten zu versehen. Auf diesen Etiketten müssen neben Piktogramm und anderen Bausteinen auch Sicherheitshinweise – sogenannte P-Sätze von engl.: precaution – angebracht sein. Dafür sind international abgestimmte Formulierungen vorgeschrieben, die in Anhang IV Teil 1 und Teil 2 der CLP-Verordnung aufgeführt sind.

Bislang entsprach jedoch die deutsche Übersetzung der P-Sätze nicht der Kernaussage des englischen Originals, und es kam immer wieder zu Missverständnissen. Die Korrektur ist nun erfolgt und in der deutschen Fassung der CLP-Verordnung am 10. April 2015 im Amtsblatt L94, Jg. 58 der EU auf Seite 9 erschienen. Die BAUA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) hat ein Merkblatt mit einem Vergleich der verschiedenen Versionen der P-Sätze mit entsprechenden Kommentaren und Hinweisen zur Verwendung hier bereitgestellt. Drei P-Sätze sind allerdings immer noch nicht berichtigt. Im Dokument erfahren Sie, welchen Wortlaut Sie verwenden sollten.

Benötigen Sie darüber hinaus Information? Sprechen sie uns jederzeit gerne an unter sds@kft.de.

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