Rote Karte für vier Phthalate

Anfang Juni hat die EU-Kommission die Richtlinie (EU) 2015/863 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (Durchführungsrichtlinie zu RoHS) aktualisiert und die folgenden vier Phthalate ergänzt:

  • Bis(2-Ethylhexyl) phthalat (DEHP): max 0.1%;
  • Benzyl butyl phthalat (BBP): max 0.1%;
  • Dibutyl phthalat (DBP): max 0.1%;
  • Diisobutyl phthalat (DIBP): max 0.1%.

Alle vier Stoffe stehen im Verdacht, hormonell wirksam zu sein. Die genannten Weichmacher finden sich in nahezu allen elektronischen Geräten, die PVC enthalten, etwa in Computern, Kopfhörern sowie in Föns.

Die Autoren betonen in der Richtlinie ausdrücklich, dass für die meisten Elektro- und Elektronikgeräte Ersatzprodukte mit weniger schädlichen Wirkungen zur Verfügung stehen.
Für medizinische Geräte sowie Mess- und Kontrollgeräte gilt die Regelung erst ab Juli 2021.

Sollten Sie von der Änderungen betroffen sein und Fragen haben wenden Sie sich gerne an uns unter reach@kft.de.

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