RoHS-Richtlinie: Was ist neu?

Seit dem 22. Juli 2019 gilt in der EU die „erweiterte“ RoHS-Richtlinie (Richtlinie 2011/65/EU vom 8. Juni 2011  zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikaltgeräten). Dort sind verschiedene chemische Stoffe gelistet, die in Elektro- und Elektronikgeräten nicht verwendet werden dürfen. Ab besagtem Datum ergeben sich für Anwender zwei wesentliche Neuerungen.

Erstens sind ab dem 22. Juli 2019 neben den bisherigen Stoffverwendungsverboten vier weitere Stoffverwendungsverbote für Elektrogeräte in Kraft getreten. Wie in der Änderungsrichtlinie „Richtlinie (EU) 2015/863 vom 31. März 2015“ angekündigt, sind künftig neben den Stoffen Blei, Quecksilber, Cadmium, Sechswertiges Chrom, Polybromierte Biphenyle (PBB) und Polybromierte Diphenylether (PBDE) auch die folgenden vier Phthalate verboten:   

  • Di(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP) 
  • Butylbenzylphthalat (BBP) 
  • Dibutylphthalat (DBP) 
  • Diisobutylphthalat (DIBP) 

Zweitens gilt nach Artikel 2, Absatz 2 die RoHS-Richtlinie seit dem 22. Juli 2019 für alle Geräte, also auch für diejenigen Geräte, die in Anhang I unter Kategorie 11 fallen und bislang ausgenommen waren. Das sind „Sonstige Elektro- und Elektronikgeräte, die keiner der bereits genannten Kategorien zuzuordnen sind.

In Anhang III der RoHS-Richtlinie sind Verwendungen aufgelistet, die von einer Beschränkung ausgenommen sind. Dieser Anwendungsbereich wird nun erweitert, da die EU im August eine fünfjährige RoHS-Ausnahmeregelung für die Verwendung von DEHP in Gummikomponenten von Motorsystemen erlassen hat. Außerdem hat sie eine fünfjährige Freistellung für die Verwendung von Blei in Lötmitteln von Sensoren, Stellgliedern und Motorsteuergeräten von Verbrennungsmotoren beschlossen.

In Deutschland wurden die Neuerungen in die nationale ElektroStoffverordnung umgesetzt.

Wenn Sie Fragen zur RoHS-Richtlinie haben, kontaktieren Sie uns bitte unter reach@kft.de

Share This Post

Post Navigation