REACH-VO: Anhang XIV wird um 12 Substanzen ergänzt

Vertreter der EU-Mitgliedstaaten stimmen voraussichtlich im Dezember über die Ergänzung von Anhang XIV um zwölf Stoffe ab. Entsprechende Entwürfe sowohl für die Verordnung als auch für den Anhang liegen den Ländern vor. Im ergänzten Anhang werden acht der zwölf Substanzen unter der Kategorie 1 B als fortpflanzungsgefährdend eingestuft:

  • 1-Brompropan
  • Diisopentylphthalat
  • Dipentylphthalat, verzweigt und linear
  • 1,2-Benzoldicarbonsäure, Di-C6–8-verzweigte Alkylester, C7-reich (DIHP)
  • 1,2-Benzoldicarbonsäure, Di-C7–11-verzweigte und lineare Alkylester (DHNUP)
  • Bis(2-methoxyethyl)phthalat
  • Dipentylphthalat
  • N-pentyl-isopentylphthalat

Zwei Substanzen als krebserzeugend (Kategorie 1 B), sehr persistent, sehr bioakkumulierend (vPvB) und toxisch (PBT):

  • Anthracenöl
  • Pech, Steinkohlenteer, Hochtemperatur

Und zwei Substanzen werden als endokrin wirkend eingestuft:

  • 4-(1,1,3,3-Tetramethylbutyl)phenol, ethoxyliert
  • 4-Nonylphenol, verzweigt und linear, ethoxyliert

Mit der Aufnahme in Anhang XIV der REACH-Verordnung unterliegen die Stoffe künftig der  Zulassungspflicht. Wird für eine bestimmte Verwendung keine Zulassung erteilt oder gilt keine Ausnahmeregelung, darf die Substanz nach dem Ablaufdatum (Sunset date) nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Mit der Aufnahme von Stoffen in Anhang XIV sollen der Eintrag des Stoffs in die Umwelt so weit wie möglich minimiert und gleichzeitig die Suche nach Alternativstoffen forciert werden.
Die EU-Kommission hatte die Aufnahme von Substanzen in den Anhang XIV (Stand August 2014) seit August 2014 ausgesetzt. Sie wollte der ECHA und den beteiligten Behörden Zeit einräumen, um den Zulassungsprozess bei den bereits bestehenden 31 gelisteten Substanzen zu vereinfachen und zu beschleunigen. Dies sei unbegründet und in einem Brief haben verschiedene Organisationen bereits im Mai vergangenen Jahres die Wiederaufnahme des Prozesses gefordert. Mit der nun anstehenden Gesetzesergänzung ist die EU-Kommission dieser Forderung nachgekommen.

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