REACH Leitfaden für kleine und mittlere Unternehmen

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BauA) hat den ersten Teil eines REACH-Leitfadens (Teil A – erste Schritte) veröffentlicht, der sich besonders an kleine und mittlere Unternehmen richtet und die kommende letzte große Registrierungsperiode im Blick hat, die am 31.05.2018 endet. Teil B: „Registrierungsdossier – Arbeiten mit IUCLID“ und Teil C: „Anforderungen für 10-100 t/a“ erscheinen zu einem späteren Zeitpunkt.

Der erste Teil beleuchtet vor allem die praktischen Anforderungen und Vorarbeiten, die beim Erstellen zu beachten sind. Die Autoren beantworten unter anderem folgende Fragen:

  • Wie erfolgt beispielsweise eine Anmeldung in REACH-IT?
  • Wie muss ein Stoff unter REACH identifiziert werden?
  • Wie hängen die Vorarbeiten mit der Erstellung des Dossiers zusammen?

Der Leitfaden behandelt nicht die Grundlagen zum europäischen Chemikalienrecht REACH. Darüber sollten sich die Verantwortlichen in den Unternehmen bereits im Vorfeld informieren. Bitte informieren Sie sich über unsere Dienstleistungen im Bereich REACH.

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