Notrufnummern: der entscheidende Puzzlestein

Notrufnummern sind in zweierlei Hinsicht wichtig. Zum einen müssen sie gemäß REACH-Verordnung (1907/2006/EG) in Sicherheitsdatenblättern vorgehalten werden. Zum anderen gibt es transportrechtliche Vorschriften, etwa von Luftfahrtgesellschaften, die solche Nummern zwingend vorschreiben – meist auf dem Beförderungspapier oder dem Etikett. Auch zahlreiche Länder, darunter die USA und Kanada, schreiben eine 24-Stunden-Erreichbarkeit über eine Notrufnummer für den Transport von Gefahrgut vor. In welchen Ländern welche Bestimmungen gelten, ist für die meisten Hersteller, Händler und Importeure meist nicht zu überschauen. Zumal viele Länder Angaben in ihrer Landessprache fordern.

Wir von KFT bieten Unternehmen über unsere Partner Chemtrec und Giftinformationszentrum Nord (GIZ) einen Notrufnummerservice an. Gerne informieren wir Sie persönlich über Einzelheiten zu diesem Service. Sprechen Sie uns gerne an unter der Telefonnummer 06155/868290 oder senden Sie uns ein Mail an mail@kft.de.

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