Neue MAK- und BAT-Werte-Liste liegt vor

Vertreter der Deutschen Forschungsgemeinschaft haben Ende Juli dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine neue MAK- und BAT-Werte-Liste vorgelegt. Zwar sind die darin gemachten Angaben juristisch nicht verbindlich. Allerdings bilden sie für die Gesetzgebung eine wichtige sachliche Grundlage.

Die Liste enthält im Vergleich zur letztjährigen Version 65 Änderungen und Neuaufnahmen. Die komplette Liste finden Sie unter http://onlinelibrary.wiley.com/book/10.1002/9783527682010

Was hat sich geändert? Beispielsweise die Einstufung von Dichlormethan. Hier hat die Kommission einen MAK-Wert von 50 ml/m³ festgelegt. Liegt die maximale Arbeitsplatzkonzentration unter diesem Wert, besteht keine Gefahr von Neurotoxizität, und auch das Krebsrisiko ist nicht erhöht. Schwangere sollten dem Stoff jedoch nicht ausgesetzt sein. Dichlormethan dient als Lösungsmittel und wurde als Ersatz für ozonabbauende Kältemittel in Kühlschränken verwendet.
Die Substanz Tetrafluorpropen hat erstmals einen MAK-Wert erhalten. Sie wird als Mittel für Klimaanlagen in Autos gehandelt.
Neu ist ferner der MAK-Wert für Diacetyl. Der als Lebensmittelaroma eingesetzte Stoff steht im Verdacht, die Lunge schwer zu schädigen. Nach Schätzungen amerikanischer Wissenschaftler wird Diacetyl heute bei der Herstellung von rund 6.000 gewerblichen Produkten verwendet, unter anderem bei der Produktion von Mikrowellenpopcorn.

Wie sich die Veränderungen in der MAK- und BAT-Werte-Liste rechtlich auswirken, ist noch offen. Wir von KFT halten Sie auf dem neuesten Stand. Bei Fragen können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden.

Share This Post

Post Navigation