Nanomaterialien: Leitlinien für eine sichere Entsorgung

Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) hat einen Leitfaden veröffentlicht, der Unternehmen dabei unterstützen soll, Abfälle, die Nanomaterialien enthalten, sicher zu entsorgen.

Bei der Produktion und Verwendung von Nanomaterialien lassen sich nanomaterialhaltige Abfälle nicht vermeiden. Mit dem Leitfaden gibt der VCI vor allem denjenigen Unternehmen Hilfestellung, die Nanomaterialien einsetzen, etwa als UV-Filter in Sonnencremes, als schmutzabweisende Stoffe in Textilien oder als Flammschutzmittel in Möbeln.

Im Leitfaden werden folgende Aspekte beleuchtet. 

  • Rechtsrahmen 
  • Schlussfolgerungen aus den rechtlichen Vorgaben 
  • Sichere Verwertung oder Beseitigung von Nanomaterialien, die Abfälle enthalten 

Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang Kapitel 4.3 des Leitfadens, in dem es um die Kommunikation in der Lieferkette geht. Die Autoren weisen an dieser Stelle daraufhin, dass für gefährliche Stoffe und Gemische  (und für PBT/vPvB-Stoffe sowie Stoffe auf der Kandidatenliste für das Zulassungsverfahren unter REACH) ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) zu erstellen ist. Hinweise zur Entsorgung gibt SDB Abschnitt 13. Weitere Informationen gibt die ECHA-Leitlinie zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern.

Haben Sie mit Nanomaterialien zu tun und Fragen? Wenden Sie sich gerne an uns unter reach@kft.de

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