Registrierung/Notifizierung weltweit

Nachdem die EU 2006 mit der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 eine Registrierungspflicht für Chemikalien in Europa eingeführt hat, haben sich viele Länder weltweit diese Gesetzgebung als Vorbild genommen und ähnliche Regularien aufgesetzt, z. B. Türkei, oder Korea. Diese orientieren sich häufig an dem europäischen REACH, sind aber mehr oder weniger stark abgewandelt.

Vor einer Vermarktung sollte in jedem Land geprüft werden, ob ein Chemikalieninventar existiert und welche Schritte notwendig sind, um rechtskonform zu agieren. Gerade viele Länder Asiens haben Gesetze zu Inventaren, wobei z.B. die Mengengrenzen, die Arten an Registrierungen oder Notifizierungen, der Umfang der vorzulegenden Daten und die Ausnahmeregelungen erheblich unterscheiden. Da wir bei allen existierenden Inventaren bereits tätig waren, können wir Ihnen mit kompetentem Rat zur Seite stehen.

Da viele Länder noch in der Einführungsphase sind, gibt es zudem oftmals die Möglichkeit einer Vorregistrierung. Diese sind meist mit einem wesentlich geringeren Aufwand verbunden als die Registrierung und können somit günstiger durchgeführt werden. Nutzen Sie die Möglichkeiten zu Vorregistrierungen, um von mehrjährigen Übergangsfristen zu profitieren und somit Kosten zu sparen.


Natürlich können wir Sie auch dabei nach dem jeweils aktuellen Stand individuell beraten.