Krebsklage Talkum-Puder: Johnson & Johnson zahlt 

Der amerikanische Konsumgüterkonzern Johnson & Johnson (J&J) hat sich mit einer an Krebs erkrankten Frau auf eine Zahlung von 1,5 Millionen Dollar geeinigt. Sie führt ihre Erkrankung auf die Anwendung von Talkum-Puder zurück und hatte das Unternehmen deswegen verklagt. Die heute 78-jährige Ann Zoas beschuldigt sowohl J&J als auch den Talkum-Lieferanten Imerys, aufgrund der regelmäßigen Anwendung von Babypuder an einem Mesotheliom, einer seltenen Form von Krebs, erkrankt zu sein. Der Vergleich vom 3. Januar ist der erste Fall, bei dem J&J einer Zahlung zustimmt. Das sei, so der Konzern, aber keinerlei Zugeständnis, sondern das Unternehmen pocht in allen anderen Fällen weiterhin auf seinem Recht und der Position, das vom Unternehmen verkaufte Talkumpuder sei frei von Asbest und damit absolut sicher in der Anwendung. Dass J&J ausgerechnet jetzt einlenkt, ist pikant, da Vorwürfe im Raum stehen, der Konzern würde seit Jahrzehnten wissen, dass seine Talkumprodukte Asbest enthalten. Tatsächlich sind Asbest und Talkum beides Mineralien, die in der Erde in unmittelbarer Nähe zueinander vorkommen. Die Vorwürfe hatte die Nachrichtenagentur Reuters erhoben. Daraufhin forderte ein Mitglied des Environment and Public Works Committee des US-Senats, Senator Edward Markey die US Food and Drug Administration (FDA) auf, den Vorwürfen nachzugehen. Gegen J&J laufen wegen seiner Talkumprodukte aktuell mehr als 11.700 Klagen. Wir hatten darüber bereits in unserem Blogbeitrag „Talkum-Puder: US-Gericht verurteilt Johnson & Johnson“ berichtet. Aktuell sieht es nun auch die kanadische Regierung als erwiesen an, dass die Häufigkeit von Eierstockkrebs und die Exposition von Talkum zusammenhängen. Haben Sie Fragen zur Verkehrsfähigkeit Ihres Produkts? Sie erreichen uns unter cosmetic@kft.de.

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