Kosmetikinhaltsstoffe: EU-Kommission veröffentlicht Glossar

Die EU-Kommission hat den Beschluss (EU) 2019/701 veröffentlicht. Das Dokument enthält ein Glossar mit gemeinsamen Bezeichnungen von Inhaltsstoffen, die auf Etiketten von Kosmetika zu verwenden sind. Die im aktualisierten Glossar aufgeführten gemeinsamen Bezeichnungen der Inhaltsstoffe gelten ab dem 8. Mai 2020.

Nach Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 haben die Kennzeichnungsinformationen zu kosmetischen Mitteln eine Liste der Bestandteile zu umfassen. Nach Artikel 33 dieser Verordnung hat die Kommission dieses Gloassar nicht nur zu erstellen, sondern auch zu aktualisieren. Eine solche Aktualisierung wurde nun aufgrund der vielen neuen Inhaltsstoffe, die jedes Jahr auf den Markt kommen, nötig.

Der Beschluss hebt unter anderem hervor, dass es für manche in Riech- und Aromastoffen verwendeten Bestandteile keine INCI-Bezeichnung gibt. Deshalb sind für diese Bestandteile sogenannte Duftstoff-Bezeichnungen („perfuming names“) maßgebend. Ferner soll für andere Farbstoffe als solche, die zur Haarfärbung bestimmt sind, die Nomenklatur des Farbindex gelten.

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