Kolumbien setzt sechste GHS-Version um

Das Arbeitsministerium Kolumbiens möchte die sechste Version des GHS-Systems (Globally Harmonised System der Vereinten Nationen zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien) verbindlich einführen und hat am 6. August ein entsprechendes Dekret veröffentlicht. Der Schritt erfolgte im Zuge des OECD-Beitritts Kolumbiens.

Dekret 1496 (nur in Spanisch) regelt die Herstellung, die Einfuhr, die Lagerung, den Transport, den Vertrieb, die Vermarktung und die Verwendung von chemischen Stoffen und Gemischen. Gleichzeitig benennt das Dokument die Verantwortlichkeiten der Akteure in der Chemikalienlieferkette.

Im nächsten Schritt wollen die Ministerien für Arbeit, Landwirtschaft, Verkehr und Gesundheit nun die Termine und Übergangsfristen für folgende Bereiche festlegen:

  • chemische Produkte am Arbeitsplatz;
  • landwirtschaftliche Pestizide;
  • Transport von chemischen Produkten und
  • chemische Verbraucherprodukte.

Bereits im November 2017 kündigte Kolumbien an, das GHS-System einführen zu wollen. Ende Mai erfolgte der Beitritt zur OECD. Damit verpflichtete sich das Land, die GHS-Vorgaben umzusetzen.

Anfang dieses Jahres hatten Forscher aus Schweden und den Niederlanden eine Studie zur weltweiten Umsetzung der GHS-Standards durchgeführt und dabei beträchtliche Lücken festgestellt.

Bei Fragen in punkto GHS-Richtlinien sind wir unter sds@kft.de gerne für Sie da.

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