Kieselsäure: Unternehmen kritisieren ECHA-Entscheidung

Die ECHA-Verantwortlichen stufen synthetisch hergestellte Kieselsäure als Nanomaterial ein; damit muss die Substanz entsprechend der REACH-Verordnung in den Aktionsplan („Community Rolling Action Plan“ – CoRAP) aufgenommen und neu bewertet werden. In ihrem Schreiben verlangt die ECHA unter anderem von den Herstellern Daten bereitzustellen zu besonderen physiko-chemischen Eigenschaften sowie die Durchführung von Studien, aus denen spezielle toxikologische Informationen abgeleitet werden können.
Eine Gruppe von 35 Unternehmen protestiert gegen die Entscheidung der ECHA; sie sehen keinerlei Anlass für die Aufnahme synthetisch hergestellter Kieselsäure in die CoRAP-Liste und werten das Vorgehen der ECHA als gesetzeswidrig.

Synthetisch hergestellte Kieselsäure (SAS – synthetic amorphous silica) wird Polymeren, Gummi, Lacken, Farben und Papier zugesetzt und verbessert deren Eigenschaften. Aber es wird auch Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln beigemischt, um beispielsweise deren Rieselfähigkeit zu erhalten.

Laut einem Bericht der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC – Joint Research Centre) der Europäischen Kommission ist Kieselsäure mengenmäßig das am weitesten verbreitete Nanomaterial auf dem Markt.

Bitte prüfen Sie, ob Ihre bisherigen Registrierungen im Rahmen von REACH auch die Vermarktung des Stoffes in Nanoform abdeckt. Falls dies nicht der Fall ist, müssten Sie die Registrierung entsprechend erweitern. Sollten Sie Fragen zum Bereich REACH oder Nanoprodukte haben, sprechen Sie uns bitte an: reach@kft.de

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