Kanada veröffentlicht finale Asbestbestimmungen

Die kanadische Regierung hat die finalen Bestimmungen (Prohibition of Asbestos and Products Containing Asbestos Regulations: SOR/2018-196) zum Verbot von Asbest und asbesthaltigen Produkten in der Canada Gazette veröffentlicht und neue Exportbeschränkungen eingeführt.

Demnach sind die Einfuhr, der Verkauf und die Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Produkten verboten. Lediglich die Chloralkali-Industrie ist davon bis 2030 befreit.

Die Bestimmungen, die am 30. Dezember 2018 in Kraft treten sollen, sind Teil der im Dezember 2016 verkündeten Strategie Kanadas zur Bekämpfung von Asbest. Die Regierung sieht es als erwiesen an, dass Asbest Krankheiten wie Mesotheliom, Asbestose und Lungenkrebs verursacht und fördert. Mit den Vorgaben möchte sie die Bürger vor den Risiken schützen.

Von den Bestimmungen ausgenommen ist bis Ende 2029 der Einsatz von Asbest in der Chloralkali-Industrie. Asbest ist dort Bestandteil von Zellmembranen, die als Filter bei der Herstellung von Chlor und Natronlauge dienen. Befreit sind außerdem Produkte für militärische Zwecke und für den Arbeitsschutz in Nuklearanlagen.

Neben den Asbestbestimmungen hat die kanadische Regierung auch die Bestimmungen für Substanzen auf der Exportkontrollliste ergänzt (Export Control List Regulations, ESECLR). Darin sind die Bedingungen für die Ausfuhr von Asbest im Detail festgelegt.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier.

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