Kanada: Umweltschutzgesetz für Nanomaterialien erweitert

Das kanadische Umweltschutzgesetz ist um einen Paragrafen ergänzt worden, der sich an kanadische Hersteller von Nanomaterialien richtet sowie an Unternehmen, die diese Nanomaterialien nach Kanada importieren. Die Regelung spezifiziert die Meldepflicht für 206 Substanzen, deren Teilchengröße zwischen 1 und 100 Nanometern liegt. Zum Vergleich: Der Durchmesser eines menschlichen Haares liegt im Schnitt zwischen 50.000 und 100.000 Nanometern. Meldepflichtig sind ferner Substanzen, die in einer Menge größer als 100 Kilogramm produziert oder importiert werden.

Die kanadischen Behörden benötigen nach eigenen Angaben möglichst lückenlose Informationen über den Einsatz dieser Substanzen, um Risiken im Umgang mit diesen Substanzen besser einschätzen zu können und um im Bedarfsfall gezielt Risikomanagement-Maßnahmen treffen zu können.

Sind Sie als Unternehmen im kanadischen Markt tätig und von den neuen Regelungen betroffen? Wir sind mit den rechtlichen Anforderungen für den kanadischen Markt bestens vertraut. Wollen Sie Ihren Einkauf also gesetzeskonform gestalten oder gesetzeskonforme Prozesse einführen, so sprechen Sie uns an: reach@kft.de

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