Geplante Ergänzung der REACH-Gebühren-VO: UEAPME fordert Klarstellung

UEAPME (Union Européenne de l‘Artisanat et des Petites et Moyennes Entreprises, dt.: Europäische Union des Handwerks und der Klein- und Mittelbetriebe), ein Zusammenschluss verschiedener europäischer Handwerksverbände und mittelständischer Unternehmensorganisationen, der europaweit die Interessen der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) vertritt, fordert von der EU den geplanten Ergänzungstext zur aktuell gültigen Gebührenverordnung klarer zu formulieren. UEAPME hat sich in dieser Angelegenheit in einem Schreiben an die EU gewandt.

Anlass der Kritik ist ein Abschnitt, der kleine und mittlere Unternehmen künftig benachteiligen könnte. In besagtem Abschnitt heißt es: Wenn Unternehmen unterschiedlicher Größe einen gemeinsamen Zulassungsantrag stellen, sollte das Unternehmen mit der höheren finanziellen Belastung entlastet werden. UEAPME moniert in seinem Schreiben, die Formulierung lasse offen, wie genau die Gebühren aufzuteilen sind. Das biete Raum für Konflikte zwischen den einzelnen Verhandlungspartnern und erschwere die ohnehin schwierigen Verhandlungen über die genaue Aufteilung der Kosten.

Die UEAPME-Vertreter schlagen anhand eines Rechenbeispiels vor, wie die Kosten stattdessen entsprechend der Unternehmensgröße gerecht aufgeteilt werden könnten. Gesetzt den Fall, die Gebühr für ein großes Unternehmen beträgt 48.690 Euro und für ein Kleinstunternehmen ein Zehntel dieses Betrages, also 4.869 Euro. Dann ergibt sich das folgende Rechenbeispiel.

  • Dabei bilden die Gesamtkosten der Zulassung die Kalkulationsbasis, die in diesem Beispiel mit 53.559 Euro veranschlagt werden.
  • Die aktuelle Gebühr, nämlich 48.690 Euro, ist durch den Betrag der Gesamtkosten zu teilen, was zu einem Verteilungsfaktor von 48.690 €/53.559 € = 0,90909091 führt.
  • Dieser Verteilungsfaktor dient als Multiplikationsfaktor, wenn zusätzliche Gebühren anfallen. Für das große Unternehmen ergibt sich damit bei einer gemeinsamen Zulassung ein Betrag von 48.690 € x 0,90909091 = 44.263,64 €, für das Kleinstunternehmen 4.869 € x 0,90909091 = 4.426,36 €

Eine solche Berechnungsgrundlage sei fair, denn

  • alle beteiligten Unternehmen profitieren gleichermaßen von der Aufteilung der Kosten.
  • die klare Verteilungsregel schützt die kleinen und mittleren Unternehmen vor einer Benachteiligung.

Haben Sie bezüglich der Gebühren Fragen, können Sie diese gerne an uns richten unter reach@kft.de.

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