Gefahrstoffverordnung aktualisiert

Seit Anfang Juni gilt die neue Betriebssicherheitsverordnung. Im Zuge der Novellierung wurde auch die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) aktualisiert. Dort ist seitdem unter anderem auch der Explosionsschutz geregelt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) begründet das Verschieben der Regelungen des Explosionsschutzes in die Gefahrstoffverordnung wie folgt: „Da die Explosionsgefährdung primär vom Gefahrstoff ausgeht, erfolgen die Gefährdungsbeurteilung und die Festlegung von Schutzmaßnahmen zum Explosionsschutz nunmehr ausschließlich nach der Gefahrstoffverordnung.“

Dort sind auch einige Punkte ergänzt worden, etwa Begriffsbestimmungen, Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen. Da sich zudem zahlreiche Bezüge ändern, sind umfangreiche Aktualisierungen nötig, so zum Beispiel an der technischen Dokumentation, an den Gefährdungsbeurteilungen sowie am nachgeordneten
technischen Regelwerk. Auch die Zuständigkeit hat gewechselt. Für die Erstellung der Technischen Regeln ist künftig der Ausschuss für Gefahrstoffe verantwortlich.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat ein Dokument veröffentlicht, in dem die Paragrafen der alten und neuen Betriebssicherheitsverordnung gegenübergestellt sind.

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