Fristen für Dossier-Updates: Industrie und Länder reagieren auf EU-Vorschlag

Branchenverbände und EU-Staaten betrachten die von der EU vorgeschlagenen Fristen für eine Aktualisierung von Registrierungsdossiers als unrealistisch. Dies äußerten sie in Stellungnahmen, die sie im Anschluss an die CARACAL-Sitzung Anfang Juli veröffentlichten.  

Der europäische Verband der Nichteisen-Metallindustrie Eurometaux beispielsweise verweist auf die Komplexität der Zusammenhänge. Jeder einzelne Datensatz, der aktualisiert wird, wirke sich wiederum auf andere Kriterien aus, etwa die Einstufung und Risikobewertung. Von daher gehe es nicht einfach um eine Neu-Zusammenstellung von Informationen im Dossier, sondern darum, die Datenkonsistenz auf vielerlei Ebenen sicherzustellen, beispielsweise zwischen der IUCLID-Datei und den Stoffsicherheitsberichten.   

Bedenken hinsichtlich der im Raum stehenden Fristen hat auch SMEunited (Small and Medium-sized Enterprises), eine Organisation, die sich europaweit für die Interessen von 12 Millionen Unternehmen mit rund 50 Millionen Beschäftigten, meist Handwerker, einsetzt. SMEunited ist seit November 2018 die Nachfolgeorganisation von UEAPME (Europäische Union des Handwerks und der Klein- und Mittelbetriebe). Die Vertreter von SMEunited halten die Fristen für zu kurz, weil kleinere Unternehmen in der Regel Dienstleister für die Durchführung von Updates beauftragen. Um zusätzlichen Zeitpuffer zu gewinnen, plädieren sie daher für eine Verlängerung der Fristen, etwa von einem auf drei Monate.   

Die finnische Agentur für Sicherheit und Chemikalien (Tukes) moniert in Ihrem Schreiben unter anderem unklare Begrifflichkeiten im EU-Vorschlag. Zum Beispiel sollte genauer herausgestellt werden, was unter der Bezeichnung „monitoring and tracking systems“, erwähnt in Artikel 2 der geplanten Durchführungs-Verordnung, zu verstehen ist. Auch der Ausdruck „a use no longer relevant“ sei erklärungsbedürftig. Zudem haben die Verantwortlichen der finnischen Behörde Widersprüchlichkeiten aufgedeckt. So erlaube Artikel 1 der vorgeschlagenen Durchführungs-Verordnung sechs Monate für eine Aktualisierung des Stoffsicherheitsberichts, Artikel 6 der gleichen Verordnung gewähre dagegen für die Aktualisierung nur einen Monat.  

Auch die irische Behörde für Gesundheit und Sicherheit (Health and Safety Authority, HSA) stößt sich an der Formulierung in Artikel 2 der geplanten Durchführungs-Verordnung, wonach Unternehmen „monitoring and tracking systems“ vorzuhalten hätten, um jederzeit Veränderungen bezüglich der Stoffe feststellen zu können. In Artikel 36 der REACH-Verordnung sei aber lediglich die Rede davon, dass das Unternehmen Informationen zusammenhalten und verfügbar halten solle (“assemble and keep available all information”). Offensichtlich sei die Bezeichnung „monitoring and tracking systems“ eine Weiterentwicklung der Definition in REACH, was erklärungsbedürftig sei.   

Alle Einwände und Kommentare werden auf der nächsten CARACAL-Sitzung im November diskutiert. 

Benötigen Sie Unterstützung bei der Registrierung eines Stoffes? Kontaktieren Sie uns gerne unter reach@kft.de. 

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