Frankreich: Behörde warnt vor Allergenen in Schuhen und Bekleidung

Die französische Behörde für Lebensmittelsicherheit, Umweltschutz und Arbeitsschutz (Agence nationale de sécurité sanitaire de l’alimentation, de l’environnement et du travail, ANSES) hat 25 Kleidungsstücke und 14 verschiedene Paar Schuhe untersucht. In den Kleidungsstücken fand die Behörde 20 potenzielle Allergene, in den Schuhen sogar 50, darunter Formaldehyd und Schwermetalle. Das teilte die Behörde in einer Pressemitteilung (nur in Französisch) mit.

Die Behörde handelt im Auftrag französischer Ministerien und soll die Toxizität der nachgewiesenen Stoffe ermitteln, auch und gerade im Hinblick auf ihr Allergiepotenzial und mögliche Hautreizungen. Die Ergebnisse sollen einen Antrag von Frankreich und Schweden unterstützen, hautreizende Stoffe in Bekleidung und Schuhen in die REACH-Verordnung aufzunehmen und stärker einzuschränken.

In den Bekleidungsstücken fand die Behörde unter anderem Nonylphenole, Nonylphenylethoxylate und Formaldehyd, in einigen der untersuchten Proben sogar Stoffe wie 1.4-Paraphenylendiamin (PPD), Organozinn-Verbindungen und Azofarbstoffe, die Kontaktdermatitis auslösen können. In jedem fünften Kleidungsstück war PPD zu finden, zum Teil auch Blei und Quecksilber.

ANSES empfiehlt Behörden, die folgenden Punkte zu beachten:

  • Schuhe und Bekleidung, die auf den Markt gebracht werden, zu überprüfen, um Schadstoffe von Verbrauchern fernzuhalten.
  • den gültigen Grenzwert für Chrom VI-Verbindungen in Lederwaren zu verschärfen
  • einen Grenzwert für Nickelverbindungen in Textilien festzulegen
  • eine Empfehlung zu geben, wie bislang nicht erfasste Verbindungen, die nachweislich die Haut reizen, in der CLP-Verordnung eingestuft werden könnten.

Bislang gibt es keine toxikologischen Daten für die Farbstoffe Disperse Orange 37/76 sowie Disperse Yel-low 23. Daher seien, so ANSES, diesbezüglich entsprechende Studien durchzuführen.

Ferner weist ANSES Händler darauf hin, gemeinsam mit den Zulieferern die Anwesenheit von KMR-Stoffen (Krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Substanzen) und Hautreizmitteln zu prüfen und zu verhindern. Außerdem sollten sie ein Informationssystem etablieren, das Verbraucher gegebenenfalls vor solchen Stoffen warnt.

Wichtiger Hinweis für Verbraucher: Sie sollten neue Kleidungsstücke vor dem ersten Tragen stets waschen. Nonylphenole, so ANSES, ließen sich auf diese Weise sicher entfernen.

Den aktuellen Jahresbericht (2017) des europäischen Warnsystems RAPEX finden Sie hier. Die EU bringt darüber wöchentliche Berichte heraus.

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