EU-Staaten prüfen Produkte auf gefährliche Stoffe

Im Rahmen zweier EU-Durchsetzungsprojekte prüfen Inspektoren Produkte EU-weit auf gefährliche Stoffe. Im ersten Projekt geht es um Compliance-Kontrollen im Hinblick auf die Verordnung Nr. 528/2012 über die Verwendung von Biozidprodukten und deren Bereitstellung auf dem Markt. Im zweiten Projekt untersuchen Behörden, ob in die EU importierte Produkte den REACH- und CLP-Vorgaben entsprechen. Dazu hat die ECHA eine Pressemitteilung herausgegeben.

Die Kontrollen bezüglich der Biozid-Verordnung (enforcement project for biocides, BEF-1) laufen bereits seit Januar dieses Jahres in 28 EU- und EWR-Ländern und werden bis Ende 2019 fortgeführt. Dabei untersuchen die Kontrolleure behandelte Konsumgüter, etwa Kinder- und Sportbekleidung sowie gewerblich genutzte Produkte wie Bauprodukte oder persönliche Schutzausrüstungen. Ebenfalls überprüft werden chemische Gemische wie Farben und Tinten. Besonders im Fokus der Prüfer sind nicht zugelassene Wirkstoffe und ob die Kennzeichnungspflichten eingehalten werden.

Seit März 2019 wurden die Kontrollen nun ausgedehnt auf Importprodukte. Im Zuge dieses Projekts prüfen Zollbehörden in 16 EU- und EWR-Staaten importierte Produkte auf Cadmium, Nickel und Blei und ob die Produkte mit den erforderlichen Sicherheitshinweisen versehen sind. Bei Zuwiderhandlung dürfen diese Produkte nicht in die EU importiert werden. Die Kontrollen sollen bis Herbst 2019 laufen.

Die Veröffentlichung der Ergebnisse beider Untersuchungen ist Mitte 2020 (REACH und CLP) und Ende 2020 (BEF-1-Projekt) geplant.

Nehmen Sie bei Fragen gerne Kontakt mit uns auf unter biocides@kft.de oder bei Fragen, die CLP betreffen clp-info@kft.de.

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