EU schränkt die Verwendung von KMR-Stoffen in Textilien weiter ein

Die EU-Kommission hat einen Entwurf zur Änderung von Anhang XVII der REACH-Verordnung herausgegeben und neue Grenzwerte für 33 krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Stoffe (KMR- oder CMR-Stoffe) in Kleidung, Textilien und Schuhen festgelegt. Überschreiten die Konzentrationen den Schwellenwert, dürfen die betreffenden Produkte nicht in der EU vermarktet werden. Die Absätze 7,8 und 9 des Entwurfs nennen Produkte, die von der Regelung ausgenommen sind, etwa Naturlederprodukte, Teppiche und Schutzausrüstung. In Anhang XVII sind die neuen Grenzwerte aufgeführt. Die Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die EU hat dazu eine Pressemeldung herausgegeben. Lesen Sie zum Thema auch unsere Blogmeldung „Textilien: Neue Beschränkungen für KMR-Stoffe“. Was bei einem Verbot der Stoffe zu beachten ist und welche Maßnahmen zu treffen sind, darüber beraten wir Sie gerne unter reach@kft.de.

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