EU-Parlament will gefährliche Chemikalien aus Produkten verbannen

Die Mehrheit der EU-Parlamentsvertreter fordert Maßnahmen gegen die Verwendung gefährlicher Stoffe in Produkten, weil dadurch ein Recycling der Materialien erschwert, zum Teil sogar unmöglich gemacht wird. Deshalb sollen diese Stoffe so rasch wie möglich aus der Lieferkette verschwinden. Dafür machen sich die Parlamentsmitglieder im Rahmen einer Resolution stark und unterstützen damit den EU-Ministerrat, der seinerseits die Kommission und die ECHA aufforderte, aktiv zu werden.

Laut Resolution gehe es zunächst darum, die bedenklichen Stoffe in der Lieferkette aufzuspüren – das gelte besonders auch für importierte Produkte. Des weiteren müssten Abfall- und Chemikalienpolitik aufeinander abgestimmt sein und einer Vermeidung sei stets Vorrang vor einem Recycling einzuräumen. Die aktuellen Rechtsvorschriften seien allerdings nicht geeignet, so die Resolution weiter, um dieses Ziel zu erreichen. Daher müssten nun vorrangig Regulierungslücken geschlossen werden – besonders im Hinblick auf importierte Artikel – und Unternehmen sollten dazu verpflichtet werden, toxische Stoffe in Produkten und Lieferketten konsequent zu ersetzen.

Die Resolution skizziert einen Weg, wie das konkret aussehen könnte. In einem ersten Schritt soll die Transparenz verbessert werden. Dazu müsste Artikel 9 der Abfallrahmenrichtlinie (Abfallvermeidung) verändert werden – und zwar dahingehend, dass Lieferanten künftig die ECHA über das Vorhandensein solcher Stoffe informieren müssen.

Die Resolution nennt vier Schlüsselfaktoren und Handlungsoptionen:

1. Unzureichende Informationen über bedenkliche Stoffe in Produkten und Abfällen.

  • Zu den besorgniserregenden Stoffen zählen die unter REACH als SVHC geführten Substanzen; ferner Stoffe, die gemäß Stockholmer Konvention (POPs) verboten sind und spezifische in Anhang XVII der REACH-Verordnung gelistete Stoffe, deren Anwendung eingeschränkt ist sowie auch Stoffe, die besonderen Rechtsvorschriften (Option 1A) unterliegen.
  • Die betroffenen Stoffe sollten „so schnell wie möglich“ aufgespürt werden (Option 2A), und die Informationen sind allen an der Lieferkette Beteiligten sowie auch Recyclingbetrieben und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.
  • In die Überprüfung sind alle importierten Produkte einzubeziehen. Dazu ist eine „engere Zusammenarbeit“ auf internationaler Ebene nötig.
  • Die ECHA muss verhindern, dass Stoffe, deren REACH-Registrierungsdossiers lücken- oder fehlerhaft sind, auf den Markt gebracht werden.

2. Reduktion bedenklicher Stoffe in recycelten Materialien.

  • Egal ob Produkte aus Primär- oder Sekundärstoffen hergestellt sind: Für den Schutz von Gesundheit und Umwelt sollten die gleichen Regeln gelten.
  • Produkte, die Altstoffe enthalten, dürfen nur im Rahmen eines sicheren Registrierungs-, Überprüfungs- und Entsorgungssystems gemanagt werden.
  • Es darf keine Wettbewerbsverzerrung geben bei Artikeln, die in der EU hergestellt und solchen, die importiert werden.
  • Beim Festlegen der Anforderungen für Ersatzstoffe sollten zusätzlich zu REACH auch andere produktspezifische Rechtsvorschriften herangezogen werden.
  • Ratsam wäre auch die Einführung eines Produktpasses, um die in Produkten anwesenden Stoffe offenzulegen.

3. Unsicherheiten darüber, wann für Materialien die Abfallrahmenrichtlinie gilt und wann nicht.

  • Es sind klare EU-weit einheitliche Kriterien festzulegen, in welchen Fällen für Materialien die Richtlinie gilt und in welchen Fällen nicht.
  • Die in der Abfallrahmenrichtlinie festgelegten Abfallbestimmungen sind auf EU-Ebene zu harmonisieren.

4. Schwierigkeiten bei der Abfalleinstufung, was wiederum Unsicherheiten beim Festlegen der Recyclingfähigkeit mancher Materialien mit sich bringt.

  • Die Regeln für das Einstufen von Abfällen sollten mit den Einstufungsregeln in der CLP-Verordnung übereinstimmen.
  • Die EU-Kommission sollte die Interpretationspielräume beim Auslegen der CLP-Verordnung beseitigen, um eine Fehleinstufung von Abfällen, die bedenkliche Stoffe enthalten, zu verhindern.
  • Die mangelhafte Durchsetzung des EU-Abfallrechts ist „inakzeptabel“ und zu verbessern.

Gerne unterstützen wir Sie dabei, alle gesetzlichen Vorgaben im Umgang mit gesundheitlich bedenklichen Stoffen einzuhalten. Kontaktieren Sie uns unter reach@kft.de.

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