EU ergänzt Kosmetik-Verordnung

Die EU-Kommission hat am 22. Mai 2019 Verordnung (EU) 2019/831 zur Änderung der Anhänge II, III und V der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Unter anderem hat sie 226 mutagene, krebserregende oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe in Anhang II der Kosmetikverordnung aufgenommen.

Damit möchte die EU, wie unter Absatz 3 aufgeführt, das Verbot der CMR-Stoffe im Binnenmarkt einheitlich umsetzen, für Rechtssicherheit bei Wirtschaftsakteuren und zuständigen nationalen Behörden sorgen und die menschliche Gesundheit schützen.

Erst im Oktober 2018 hatte die EU die Verwendung von CMR-Stoffen in Textilien weiter eingeschränkt. Und Anfang Mai 2019 hat sie ein Glossar mit allgemeinen Bezeichnungen von Inhaltsstoffen für die Verwendung auf Kosmetika-Etiketten herausgegeben.

Sorgen Sie rechtzeitig für die Sicherheit Ihrer Produkte und kontaktieren Sie uns unter cosmetic@kft.de.

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