Einsatz von Haarfärbemitteln beschränkt

Die EU-Kommission schränkt die Verwendung bestimmter Inhaltsstoffe in Haarfärbemitteln ein. Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 (Europäische Kosmetikverordnung) wird entsprechend geändert und ergänzt. Unter anderem legt die Verordnung neue Grenzwerte für Inhaltsstoffe von Färbemitteln fest und schreibt vor, welche Hinweise künftig auf Etiketten anzubringen sind.

Bei den besagten Stoffen handelt es sich um einen Inhaltsstoff in Wimpernfarbe und neun Stoffe in Haarfärbemitteln. Diese werden künftig in das Verzeichnis von Stoffen, die einer Beschränkung unterliegen, aufgenommen und der Verordnung angehängt.

Gerade Produkte, die direkt auf den Körper aufgetragen werden, müssen gesundheitlich unbedenklich sein. Produktsicherheit ist hier erstes Gebot. Wir unterstützen Sie gerne und stellen für Sie die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Regelungen sicher. Kontaktieren Sie uns jederzeit unter kosmetik@kft.de.

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