ECHA veröffentlicht Datenanforderungen für SVHC-Datenbank

Die ECHA hat bekannt gegeben, welche Informationen Unternehmen liefern müssen, wenn sie künftig Erzeugnisse auf den Markt bringen, die besonders besorgniserregende Stoffe (SVHCs) enthalten. Hintergrund ist die seit Juli 2018 gültige AbfallrahmenrichtlinieZiel dieser Richtlinie ist, SVHCs sukzessive aus den Stoffströmen zu eliminieren. Solange sie von den Herstellern jedoch noch nicht substituiert sind, müssen sie von den Recyclingunternehmen erkannt und aufwendig aus dem Materialstrom entfernt werden.

Zum Erkennen dient die Informationspflicht, die für Unternehmen ab dem 5. Januar 2021 gilt. Die Informationen fließen in eine Datenbank ein, die allerdings von der ECHA erst noch entwickelt werden muss. Ein Prototyp dieser SCIP-Datenbank (Substances Of Concern In Articles, As Such Or In Complex Objects (Products)) soll laut ECHA Anfang 2020 zur Verfügung stehen und im Laufe des Jahres verbessert und erweitert werden.

Unternehmen sind verpflichtet, unter anderem folgende Informationen bereitzustellen: 

  • Informationen zur eindeutigen Identifikation (Erzeugnis und Erzeugniskategorie, z. B. Maschine, Fahrzeug, Kunststofferzeugnis)
  • Konzentrationsbereich und Angabe, ob es innerhalb oder außerhalb der EU produziert worden ist
  • Anleitung zur sicheren Verwendung  

Zahlreiche Industrievertreter kritisieren den Umfang der Anforderungen und die geplante Datenbank. Sie hatten bereits Ende vergangenen Jahres in einem Positionspapier ihre Vorbehalte dagegen geäußert.

In einem Interview mit der Informationsplattform ChemicalWatch sagte Timo Unger, Environmental Affairs Manager beim Automobilhersteller Hyundai, dass die Anforderungen, etwa Angaben zu den Konzentrationsbereichen, weit über das hinausgehen, was in Artikel 33 der REACH-Verordnung festgeschrieben ist.

Die Automobilbranche möchte an ihrem vor 20 Jahren eingeführten Internationalen Materialdatensystem (International Material Data System, IMDS) – einem Austausch- und Verwaltungssystem für Materialdaten in der Automobilindustrie – festhalten. Dieses Tool stelle laut Unger alle für REACH Artikel 33 notwendigen Informationen bereit.

Mit unserer Expertise sind Sie auf der sicheren Seite. Sprechen Sie uns jederzeit an unter reach@kft.de

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