ECHA: Online-Anzeigen vieler Produkte nicht gesetzeskonform

Die ECHA hat im Rahmen eines Durchsetzungsprojekts mehr als 1.300 Online-Anzeigen für chemische Gemische, darunter Reinigungsprodukte, Farben und Pflanzenschutzmittel, untersucht. Das Ergebnis: Mehr als vier von fünf Produkten entsprachen nicht den Vorgaben der CLP-Verordnung. Bei neun von zehn Produkten fehlten jegliche Gefahrenhinweise auf den Etiketten. Das Erstaunliche: Die untersuchten Webseiten gehören allesamt professionellen Lieferanten.

Konkret verstoßen die Unternehmen gegen Artikel 48, Absatz 2, der CLP-Verordnung. Dort heißt es: „Jegliche Werbung für als gefährlich eingestufte oder durch Artikel 25 Absatz 6 geregelte Gemische, die es einem privaten Endverbraucher ermöglicht, ohne vorherige Ansicht des Kennzeichnungsetiketts einen Kaufvertrag abzuschließen, muss die auf dem Kennzeichnungsetikett angegebene(n) Gefahreneigenschaft(en) nennen.“

Wie aus dem ECHA-Bericht hervorgeht, haben sich an dem Projekt Behörden aus 15 EU-Staaten beteiligt. Besonderes Augenmerk richteten die Prüfer auf die Gesetzeskonformität mit Artikel 48, Absatz 2 sowie Artikel 17, Absatz 2, der vorschreibt, dass die Gefahrenhinweise in der jeweiligen Landessprache verfasst sein müssen.

Die Überprüfungen fanden zwischen Januar und August letzten Jahres statt; die meisten davon in Deutschland (508) und in Tschechien (361). Insgesamt wurden in 280 Fällen Bußgeldstrafen verhängt, in einigen wenigen Fällen sogar Strafanzeige erstattet.

Angesichts der hohen Zahl an Vergehen, hat die ECHA entsprechende Empfehlungen ausgesprochen. Zum einen an die Verbände in den betroffenen Staaten, die im Rahmen von Kampagnen, etwa durch das Veröffentlichen vorschriftsmäßiger Beispiele, die Unternehmen aufklären sollten. Zum anderen an die EU, die Artikel 48 genauer formulieren und dazu entsprechende Leitlinien herausgeben sollte. Dass Bedarf besteht, zeigt außer dieser Studie auch eine norwegische Untersuchung, über die wir im November 2017 in einer Meldung berichteten.

Die ECHA hat anlässlich der Veröffentlichung der Projektergebnisse eine Pressemeldung herausgegeben.

Gerne unterstützen wir Sie in allen Belangen rund um die CLP-Verordnung. Wir sind für Sie da unter kft@clp-info.de.

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