ECHA möchte Verwendung von Tattoo-Tinten beschränken

Der ECHA-Ausschuss für sozioökonomische Analyse (Committee for Socio-economic Analysis, SEAC) hat sich dafür ausgesprochen, gefährliche Stoffe in Tattoo-Farben zu beschränken. Die ECHA folgt damit einer Initiative Dänemarks, die bereits vor Jahren eine Strategie vorgestellt und eine Richtlinie für Anwender herausgegeben hat.

Die Beschränkung sieht Grenzwerte für eine Reihe von Stoffen vor:

  • krebserregende, erbgutverändernde oder reprotoxische Stoffe (KMR-Stoffe)
  • Hautsensibilisierende und Reizstoffe
  • Stoffe, die ätzend oder schädlich für die Augen sind
  • Metalle und andere Stoffe, deren Anwendung in Kosmetika geregelt ist.

Die Beschränkung betrifft Permanent Make-up (PMU) und Tätowiertinte. Tritt die Einschränkung in Kraft, müssen Anbieter solcher Tinten ihre Gemische innerhalb von 12 Monaten neu formulieren.

Die ECHA leitet die Stellungnahmen von RAC und SEAC an die EU weiter, die dann im Rahmen einer Verordnung REACH Anhang XVII entsprechend ändert.

Vor allem Nickel findet sich in Tätowiertinte. Anwender sollten sich über Produktwarnungen auf dem Laufenden halten.

Gehen Sie auf Nummer sicher und sorgen Sie für die Sicherheit Ihrer Produkte. Gerne stehen wir Ihnen unter cosmetic@kft.de zur Seite.

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