CLP: 10. Anpassungsverordnung kommt

Ende Oktober haben Delegierte der EU-Mitgliedstaaten einer Änderung der CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 – CLP-Verordnung) zugestimmt. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von Anpassungsverordnungen (ATPs – Adaption to Technical and Scientific Progress).
Die EU-Kommission wird die neue ATP nun voraussichtlich Ende Februar veröffentlichen; im August 2018 wird sie in Kraft treten. Den Entwurf der 10. Anpassungsverordnung finden Sie hier.
Im Kern geht es bei der neuen Anpassungsverordnung um die Harmonisierung der Schätzwerte akuter Toxizität (ATE – Acute Toxicity Estimates). Diese Harmonisierung soll unter anderem dabei helfen, Mischungen besser einzustufen. In Anhang VI werden folglich für 37 Substanzen neue und überarbeitete Einstufungen eingetragen.
Seit dem 01.12.2010 sind Stoffe und seit dem 01.06.2015 auch alle Gemische innerhalb der EU nach den Vorgaben der CLP-Verordnung einzustufen, zu kennzeichnen und zu verpacken. Lediglich für Gemische, die bereits vor dem 01.06.2015 nach den Vorgaben der Zubereitungsrichtlinie in Verkehr gebracht wurden, gilt noch eine Abverkaufsfrist bis zum 31.05.2017.
Die EU-Kommission hat den Auftrag, die CLP-Verordnung durch den Erlass von ATPs regelmäßig an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt anzupassen. Einen guten Überblick über bislang veröffentlichte ATPs enthält die Webseite des REACH-CLP-Biozid-Helpdesk.
Da CLP und GHS zusammengehören, laden wir Sie auch gerne zu unserem KFT Kundentag am 22. November mit dem Schwerpunkt „GHS harmonisiert, aber doch immer anders“ ein. Möglicherweise interessieren Sie sich auch für unser Seminar „Artikel 45 Meldungen in der EU” am 17. November.
Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, richten Sie diese bitte gerne an clp-info@kft.de.

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