China gibt RoHS 2-Produktkatalog und Liste mit Ausnahmen heraus

Das chinesische Ministerium für Industrie und Informationstechnologie (MIIT) hat einen RoHS-Produktkatalog (nur in Chinesisch) mit elektrischen und elektronischen Produkten, die RoHS-Vorgaben erfüllen müssen, veröffentlicht sowie eine Liste mit Ausnahmegenehmigungen (nur in Chinesisch). Beide sind ab dem 12. März 2019 gültig. Im Grunde entspricht die finale Fassung dem Entwurf vom vergangenen Jahr. Das heißt, es sind die gleichen Produkte gelistet. Allerdings sind die Produkte in der aktualisierten Version genauer spezifiziert, also, statt Fernsehgeräte unterscheidet das Dokument nun zwischen herkömmlichen Röhrenfernsehern, Rückprojektionsfernsehern, OLED- oder LCD-Fernsehern und anderen Flachbild-Fernsehgeräten mit verschiedenen Anzeigetechniken. Allgemein müssen all diejenigen Produkte die RoHS-Vorgaben erfüllen, deren Nutzen nicht klar bestimmt ist und die separat verkauft werden. Einige Geräte hingegen, beispielsweise manche Drucker, sind von der Regelung ausgenommen. Desgleichen Produkte, die zwar selbst gelistet sind, aber Teil eines größeren Produkts sind, das wiederum nicht gelistet ist. Das Gesetz SJ/T 11363-2006 (China RoHS 1) ist seit dem 1. März 2007 in Kraft. Ziel dieses Gesetzes ist es, wie bei der EU-Richtlinie RoHS, bestimmte giftige Stoffe aus elektronischen Produkten fernzuhalten. Am 21. Januar 2016 hat das MIIT China RoHS 2 (nur in Chinesisch) veröffentlicht. Deren Bestimmungen sind sehr nahe angelehnt an die Europäische RoHS 2 von 2011. Einen detaillierten Vergleich und einen guten Überblick über RoHS-Verordnungen in einzelnen Ländern gibt die englische Website von ChemSafetyPRO. Eine weitere nützliche Informationsquelle sind die Fragen und Antworten zu China RoHS 2. Gerne weisen wir nochmals auf unseren Chemical Compliance Day am 12. April hin, zu dem wir Sie herzlich einladen. Wir haben einen chinesischen Behördenvertreter zu Gast, der über aktuelle Gesetzesanforderungen in China informiert. Haben Sie vorab Fragen? Diese können Sie im Vorfeld der Veranstaltung gerne an uns richten unter sds@kft.de.

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