Bundesstaat New York erlässt Richtlinie für Reinigungsmittel

Anfang Juni hat das „New York State Department of Environmental Conservation“ (NYSDEC) eine Richtlinie für Reinigungsmittel (cleaning product disclosure policy) veröffentlicht. Sie verpflichtet Hersteller dazu, die Inhaltsstoffe in Reinigungsprodukten, die sie im Bundesstaat N.Y. verkaufen wollen, offenzulegen und die Öffentlichkeit darüber auf der Unternehmenswebsite zu informieren. Die Behörde hat anlässlich der Veröffentlichung eine Pressemeldung herausgegeben.

Bereits im vergangenen Jahr hatte der Bundesstaat angekündigt, im Rahmen der Initiative „Household Cleansing Product Information Disclosure Programme“ mehr Transparenz von den Herstellern zu fordern. Die Richtlinie betrifft beispielsweise Produkte wie Seifen und Waschmittel, die unter anderem zum Reinigen von Textilien sowie Geschirr dienen und für gewerbliche und Haushaltszwecke eingesetzt werden. Oberstes Ziel sei es, so der NYSDEC-Beauftragte Basil Seggos, die Verbraucher zu schützen. „Die Initiative wird dem Staat helfen, zu verstehen, welchen Schadstoffen jeder Einzelne ausgesetzt ist, besonders bei Produkten aus Ländern, deren Umweltbestimmungen weniger streng sind.“

Die Richtlinie verlangt von den Herstellern, Namen und CAS-Nummern aller zugesetzten Substanzen, etwa Duftstoffe, anzugeben – und zwar in der Reihenfolge ihres gewichtsmäßigen Anteils – sowie alle Nebenprodukte wie 1,4 Dioxan, einschließlich der Stoffe auf den einschlägigen Listen des Bundestaates, der Vereinig-ten Staaten sowie anderer international gültiger Listen. Offenzulegen sind außerdem Stoffe, die in Spuren als Verunreinigung enthalten sein können. Folgende Informationen hat der Hersteller ebenfalls zu liefern:

  • eine gebührenfreie Nummer, unter der sich Verbraucher informieren können
  • vom Hersteller durchgeführte Studien zu Gesundheits- und Umwelteffekten der Inhaltsstoffe (in Form einer pdf-Datei)
  • Nanosubstanzen mit einer Partikelgröße zwischen 1 und 100 Nanometern (nach Definition des neuen TSCA)

Will ein Hersteller seine Produkte im Bundesstaat New York verkaufen, muss er alle geforderten Angaben bis 1. Juli 2019 liefern. Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitern erhalten eine Frist bis zum 1. Juli 2020. Weitere Ausnahmen sind auf S. 20 der Richtlinie aufgeführt.

Reinigungsmittel und andere Produkte, die mit der Haut in Berührung kommen können, müssen besonders sicher sein. Sorgen Sie deshalb für die Sicherheit Ihrer Produkte. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich unter cosmetic@kft.de

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