Bisphenol A: EU-Gericht weist Klage von PlasticsEurope zurück

Bisphenol A (BPA) bleibt als besonders besorgniserregender Stoff (SVHC) eingestuft und demzufolge in der REACH-Kandidatenliste eingetragen. Dies hat die EU per Gerichtsurteil entschieden. Damit ist die Klage von PlasticsEurope gegen die ECHA vom Tisch.

PlasticsEurope warf der ECHA vor, sie hätte mit der Aufnahme der Substanz in die Kandidatenliste Anfang Januar 2017 gegen die Bestimmungen der REACH-Verordnung verstoßen. Das Argument des Verbands: BPA werde schließlich nur als Zwischenprodukt verwendet. Diese Sonderrolle von BPA sei bei einer Entscheidung in Betracht zu ziehen. Daher sei das Vorgehen der ECHA unverhältnismäßig und anzufechten.

Die Richter hoben in ihrem Urteil nun hervor, dass auch Stoffe, die als Ziwschenprodukte fungieren, der REACH-Verordnung unterliegen. Ziel der SVHC-Einstufung sei es, Transparenz zu schaffen – sowohl entlang der Lieferkette als auch für den Verbraucher. Von daher sei die Maßnahme der ECHA angemessen und gerechtfertigt.

Die EU-Kommission hatte bereits im Januar 2016 den Anhang XVII der REACH-Verordnung ergänzt. Danach ist Thermopapier ab Januar 2020 nicht mehr erlaubt, wenn darin BPA in einer Konzentration größer oder gleich 0,02 Gewichtsprozent vorkommt. Lesen Sie dazu auch unsere Meldung EU-Kommission verbietet BPA in Thermopapier.

Achten Sie auf eine sichere Anwendung Ihrer Produkte. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne Rede und Antwort unter reach@kft.de.

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