Biozidprodukteverordnung: Wie Unternehmen damit umgehen

Ab sofort können sich Interessierte Programm, Videoaufzeichnungen und Präsentationen vom diesjährigen Biocides Stakeholders‘ Day herunterladen. Rund 200 Teilnehmer aus 23 Ländern, darunter Experten von der ECHA, der EU-Kommission und der Industrie, trafen sich Anfang September in Helsinki, besprachen Fallstudien und teilten Erfahrungen, die einzelne Unternehmen bereits mit der EU Biozidprodukteverordnung gemacht haben.

Ein Biozidprodukt kann nur zuge­lassen werden, wenn der Wirkstoff für die je­weilige Produktart zuvor genehmigt wurde. Seit dem 1. September 2015 dürfen Biozidpro­dukte nur noch Wirkstoffe von Unternehmen enthalten, die im Verzeichnis der ECHA – in der sogenannten Artikel-95-Liste – veröffentlicht sind. ­ Die ECHA-Verantwortlichen werden monatlich ein Update dieser Liste zur Verfügung stellen.

Stand 31. August sind 156 Anträge eingegangen und 101 Wirkstoffe zugelassen.

Gerne beraten und begleiten wir Sie über den gesamten Prozess, führen für Sie die Registrierung durch, steuern – falls erforderlich – die begleitenden Studien, stellen die Dossiers zusammen und übernehmen das Projektmanagement und die Kommunikation mit den Behörden. Sprechen Sie uns jederzeit gerne an unter biozide@kft.de.

Share This Post

Post Navigation