Australien: ab sofort gelten geänderte Regulierungsbestimmungen

Australiens Regierung hat neue chemikalienrechtliche Regelungen („early regulatory changes“) in Kraft gesetzt. Damit möchte das Land die Einfuhr von gesundheitlich unbedenklichen Stoffen erleichtern. Dazu zählen beispielsweise manche Polymere (Polymers of Low Concern, PLCs). Folgende Änderungen ergeben sich für Importeure unter anderem:   

  • PLCs sind fortan von der Meldepflicht ausgenommen.  
  • Des Weiteren wurde die Kriterienliste für PLCs erweitert, sodass nun eine größere Zahl an Polymeren die PLC-Kriterien erfüllen.
  • Kosmetika, die in kleinen Mengen eingeführt werden, benötigen künftig keine Sicherheitsdatenblätter (SDSs) oder Etiketten mehr.    

Weitere Details hierzu erfahren Sie auf der Seite der verantwortlichen Behörde (NICNAS). Dort können Hersteller und Importeure über einen Fragebogen auch in Erfahrung bringen, ob ihre Polymere der Gruppe der PLCs zuzuordnen ist.

Ferner hat NICNAS den Begriff „neues synthetisches Polymer“ anders definiert. Damit möchten die Australier ihre Definition derjenigen der USA und Kanada angleichen. Demnach liegt ein neues synthetisches Polymer vor, wenn

  • das Polymer aus Monomeren und anderen reaktiven Komponenten besteht, die ihrerseits jeweils mehr als zwei Gewichtsprozent ausmachen und in Summe eine neue Kombination ergeben, die bislang in dieser Form nicht im australischen Chemikalienverzeichnis (Australia Inventory of Chemical Substances, AICS) aufgeführt ist.
  • das Polymer aus Monomeren und anderen reaktiven Komponenten besteht, die ihrerseits jeweils mehr als zwei Gewichtsprozent ausmachen und die im australischen Chemikalienverzeichnis (Australia Inventory of Chemical Substances, AICS) nicht aufgeführt sind.

Sind Sie auf dem australischen Markt tätig? Sprechen Sie uns gerne an unter reach@kft.de.

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