Änderung der Chemikalien-Kostenverordnung

Am 23. April 2014 ist die Vierte Verordnung zur Änderung der Chemikalien-Kostenverordnung (Chem-KostV) veröffentlicht worden. Damit werden besonders die nationalen Gebühren für die Verfahren gemäß der Biozid-Verordnung festgelegt. Anlass der Änderung ist eine Neuregelung des Biozidrechts auf europäischer Ebene.
Die Vierte Verordnung zur Änderung der Chemikalien-Kostenverordnung finden Sie als pdf-Datei unter: http://www.bgbl.de/banzxaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl#__bgbl__%2F%2F*[%40attr_id%3D%27bgbl114s0429.pdf%27]__140441
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