ECHA will Anhang XIV der REACH-VO um 18 Stoffe ergänzen

Die ECHA schlägt vor, 18 Substanzen – meist Chemikalien, die als Stabilisatoren und Lösungsmittel verwendet werden – in Anhang XIV (Zulassungsliste) der REACH-Verordnung aufzunehmen. Kommentare dazu können im Rahmen der öffentlichen Konsultation bis 5. Dezember abgegeben werden. Die Agentur wählte diese Stoffkandidaten aufgrund von Informationen in Registrierungsdossiers über die Verwendung und eingesetzte Menge der Stoffe gezielt aus. Dabei handelt es sich um folgende Stoffe mit fortpflanzungsgefährdenden Eigenschaften (inklusive Beispiele für ihre Verwendung).

  • Bisphenol A: wirkt als endokriner Disruptor; wird in Epoxidharzhärtern verwendet
  • 2-Ethylhexyl-10-ethyl-4,4-dioctyl-7-oxo-8-oxa-3,5-dithia4-stannatetradecanoat (DOTE):   Stabilisator in Polymeren
  • Reaktionsmasse aus 2-Ethylhexyl-10-ethyl-4,4-dioctyl-7-oxo8-oxa-3,5-dithia-4-stannatetradecanoat und 2-Ethylhexyl-10-ethyl-4-[[2-[(2-ethylhexyl)oxy]-2-oxoethyl]thio]-4- octyl-7-oxo-8-oxa-3,5-dithia-4-stannatradecanoat (Reaktionsmasse von DOTE und MOTE): Stabilisator in Polymeren
  • Dioxobis(stearato)triblei: PVC-Stabilisator
  • Bleisalze der Fettsäuren C16-18: PVC-Stabilisator
  • Tribleidioxidphosphonat: PVC-Stabilisator, Kautschukherstellung, Spiegelrückseite
  • Bleisulfit: PVC-Stabilisator; Spiegelrückseite
  • [Phthalato(2-)]dioxotriblei: PVC-Stabilisator
  • Triblei-bis(carbonat)dihydroxid: Künstlerfarbe
  • Bleioxid-Sulfat: Spiegelrückseite
  • Tetraethylblei: Zusatzstoff in Flugkraftstoff
  • 2-Methoxyethanol: Lösungsmittel
  • 2-Ethoxyethanol: Lösungsmittel

Zwei der Substanzen, die Carbonsäure-Anhydride HHPA und MHHPA, reizen die Atemwege. Sie werden in Epoxidharzhärtern eingesetzt.

Mit unter den von der ECHA ausgewählten Stoffen ist auch Dechloran, eine als sehr persistent und sehr bio-akkumulativ (vPvB) eingestufte Chemikalie, die als Flammschutzmittel in Klebstoffen und Polymeren verwendet wird. Außerdem die Reaktionsprodukte von 1,3,4-Thiadiazolidin-2,5-dithion, Formaldehyd und 4-Heptylphenol, verzweigt und linear (RP-HP) mit ≥,1% Gew./Gew. 4-Heptylphenol, verzweigt und linear (4-Hbl). Sie werden in Schmierstoffen und Fetten eingesetzt, sind aber hormonaktiv.

Ferner möchte die ECHA eine Zulassungspflicht für 4,4′-Bis(dimethylamino)-4“-(methylamino)tritylalkohol mit ≥ 0,1% des Michler-Ketons (EG-Nr. 202-027-5) oder der Michler-Basis (EG-Nr. 202-959-2) erreichen. Beide sind in Druckfarben enthalten, aufgrund ihrer krebserregenden Eigenschaften aber umstritten.

Die Agentur bittet nun im Rahmen der Konsultation um weitere Informationen über die Verwendung der Stoffe sowie über die Gestalt und Komplexität der Lieferketten.

Nach Ablauf der Frist am 5. Dezember wird der Ausschuss der Mitgliedstaaten (ECHA’s Member State Committee, MSC) alle Stellungnahmen prüfen und einen Empfehlungsentwurf vorbereiten. Auf der Grundlage dieses Entwurfs übermittelt die ECHA der EU-Kommission ihre finale Empfehlung. Das letzte Wort hat die EU. Sie entscheidet schließlich, welche der Stoffe in die Zulassungsliste aufgenommen werden sollen und unter welchen Bedingungen.

Richten Sie Ihre Fragen gerne an uns unter reach@kft.de.

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